Die Stadtverwaltung hat am 20.08.2025 einen Beschlußvorschlag mit einer kleinen Einordnung zur Umsetzung der Standards auf Fahrradstraßen vorgestellt. Doch auf die entscheidende Frage, wie der Durchgangsverkehr beschränkt wird, gibt es keine Antwort. Die Beschlussvorlagen beschränken sich auf das Aufstellen von Schildern an Fahrradstraßen oder Markierungsarbeiten und damit den Verzicht auf bauliche Maßnahmen. Das liest sich dann so:
„Der Markierung und Beschilderung der Fahrradstraßen/-zonen gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.“


Die Markierung von Fahrradstraßen war lange beschlossen und ist stark zu befürworten. Die Markierungen sorgen dafür, dass Radfahrerninnen die Breite der Fahrgasse innerhalb des Straßenraums klar wird und die gefährlichen Bereiche mit Parkständen nicht befahren. Dort kann passieren, dass Leute unvermittelt Autotüren öffnen und Aussteigen, was zu Kollisionen führt.
Konkret wurden solche Arbeiten dann auch am 02.09.25 im AMTA beschlossen für drei Straßen: Hennebergstraße, Wendentorwall und Fallersleber Torwall. Letztere beiden Straßen sind miteinander verbunden und liegen auf der Wallringroute.
Bericht wird zurückgehalten
Die Grundlage für die Arbeit der Stadtverwaltung bildet der Bericht eines unabhängigen Planungsbüros mit einer Analyse und Vermessung aller Fahrradstraßen. Der Bericht liegt schon langem vor. Doch im Gegensatz zum Radwegemängelbericht ist diese Dokumentation bisher nicht öffentlich zugänglich. Höchstwahrscheinlich ist darin die Aussage zu finden, dass viele der heutigen Fahrradstraßen im Bestand mit Autoparkplätzen sich nicht an den Standard einer 4,00m breiten Fahrgasse anpassen lassen, weil dann zumindest einseitig Parkstände entfallen würden.
Gefahr: weniger öffentliche Parkplätze
Die Verwaltung möchte den beschlossenen Standard nicht flächendeckend anwenden, da offenbar Schwierigkeiten befürchtet werden. Ein Bericht zur künftigen Umsetzung wurde im August 2025 veröffentlicht. Dieser umfasst drei Seiten und enthält folgende Karte mit den betroffenen Fahrradstraßen. Die orange gekennzeichneten Fahrradstraßen sind demnach „Problemstraßen“ Die blaue Markierung umfasst Abschnitte, die entwidmet werden sollen, also in Zukunft keine Fahrradstraßen mehr sein werden, um dort den Parkraum erhalten zu können. Auf den grün markierten Bereichen möchte die Stadtverwaltung es bei Markierungsarbeiten bewenden lassen.


Es gibt jedoch massive Probleme mit dem motorisierten Durchgangsverkehr, denn inBraunschweig sind die Fahrradstraßen ausnahmslos Autofahrradstraßen. Das Befahren mit PKW ist nicht auf Anlieger begrenzt, sondern für den Durchgangsverkehr zugelassen, was zu erheblichem Schleichverkehr führt. Auf genau diese Frage gibt es in der Stadtverwaltung keine Antwort. In der AMTA-Sitzung am 02.09.25 gibt es nach Einschätzung der Verwaltung hier kein Problem. Über die gesetzliche Anordnung, dass Autos in Fahrradstraßen nur in Ausnahmefällen zugelassen werden dürfen, geht Stadtbaurat Leuer hinweg. Nachlesen lässt sich das geltende Recht das im nachfolgenden Auszug der Verwaltungsvorschrift der StVO. Dies wird von der Stadtverwaltung ignoriert.


Inzwischen hat der ADFC Verkehrs-Zählungen mit dem Ziel durchgeführt, den Anteil an motorisiertem Durchgangs- und Radverkehr in mehreren Fahrradstraßen mit Zahlen zu belegen. Erste Ergebnisse zeigen, dass die Fahrradstraßen intensiv von Radfahrenden genutzt werden, der motorisierte Durchgangsverkehr jedoch teilweise erschreckend hoch ist, wobei auch Schulwege betroffen sind. Bei der Stadtverwaltung möchte man die Sorgen um illegale Passagen beim Radverkehr nun lieber aussitzen.
