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Qualitätsstandard für Fahrradstraßen beschlossen

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“Wo Fahrradstraße drauf steht, muss auch Fahrradstraße drin sein”, so hieß es 2021 beim Oberverwaltungsgericht Hannover. Dafür soll in Braunschweig nun ein neuer Standard sorgen, der sich an Urteilen von Gerichten und Expertise aus den Richtlinien der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) orientiert. Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau (AMTA) hat den von der Stadtverwaltung entworfenen 2-seitigen Qualitätsstandard am 6.12.2022 mit einer Mehrheit von 7:3 beschlossen (Beschlussvorlage).

Qualitätsstandard für Fahrradstraßen beschlossen - Wo seit 10 Jahren nur Schilder aufgestellt und einige Piktogramme markiert wurden, sollen in den nächsten Jahren echte Fahrradstraßen entstehen.

Im Rahmen des Dialogformates “Austausch Radverkehr” zwischen Stadtverwaltung und einigen Mobilitätsverbänden konnten diese zuvor eine eigene fachliche Einschätzung zum Entwurf abgeben.

Bei einer großen Maßnahme (M 6.1) aus dem Ratsbeschluss zum Radentscheid (Volltext) kann damit Fortschritt vermeldet werden.

Mit einem Qualitätsstandard, der in allen Fahrradstraßen erreicht werden soll, ist Braunschweig unseres Wissens nach ein Vorreiter. Gleichzeitig überprüft auch etwa die Stadt Hannover alle ihre Fahrradstraßen auf Handlungsbedarf. Die Umsetzung in Braunschweig wird allerdings etwas dauern. Zuerst soll ein externes Planungsbüro alle Fahrradstraßen begutachten, konkrete Maßnahmenpakete und Prioritäten vorschlagen und dann kann es losgehen, Schritt für Schritt. Vermutlich ab 2024.

Fahrradstraßen und -zonen weisen mindestens folgende Qualitätsmerkmale auf (Seite 1): Breite der Fahrgasse, Fahrbahn, Sicherheitstrennstreifen
Fahrradstraßen und -zonen weisen mindestens folgende Qualitätsmerkmale auf (Seite 2):  Vorfahrt, Piktogramme, Beschränkung der Zufahrt auf Anliegerverkehre, Abstellmöglichkeiten, separate Gehwege
Querschnitt Fahrradstraße (Visualisierung Initiative Fahrradstadt Braunschweig)
Vorfahrt Fahrradstraße (Visualisierung Initiative Fahrradstadt Braunschweig)
Beschränkung auf Anliegerverkehre Fahrradstraße (Visualisierung Initiative Fahrradstadt Braunschweig)
Mit dem Ratsbeschluss zum Radentscheid / Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig" wurde im Juli 2020 die Erarbeitung eines Standards für Fahrradstraßen beschlossen (M6.1).  Ein Entwurf wurde nun durch die Stadtverwaltung vorgestellt. Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe (AMTA) hat ihn beschlossen.  Der Standard schafft eine Grundlage, auf deren Basis ein Planungsbüro in 2023 Maßnahmenpakete für jede Fahrradstraße entwickeln soll. Diese werden den kommunalen Volksvertretungen dann vorgelegt.
Vorgeschichte in Braunschweig:    2012 wurden die ersten Fahrradstraßen in Braunschweig ausgewiesen.    Fast immer die einzige Veränderung: blaue Fahrradstraßen-Schilder und Pfeil-Piktogramme, die Vorfahrt suggerieren, obwohl weiterhin rechts-vor-links gilt.    Mehrere Fahrradstraßen sind so eng, dass es bei Gegenverkehr brenzlig werden kann.    Gleiches Straßenbild wie Tempo-30 Zonen.    Gleiche Belastung durch Kfz-Verkehr wie Tempo-30-Zonen (keine Verkehrsberuhigung).    Fahrradstraßen bleiben hinter dem Anspruch zurück, dem Radverkehr Vorteile zu bieten.
Das berühmte Fahrradstraßen-Urteil:     Das Verwaltungsgericht in Hannover hat  2021 entschieden: "Wo Fahrradstraße drauf steht, muss auch Fahrradstraße drin sein".    Einfach blaue Schilder aufstellen und alles beim Alten lassen - das geht also nicht.    Mindestbreiten müssen erfüllt sein, Konflikte verhindert werden.    "Nur durch flankierende Maßnahmen werden Fahrradstraßen geschaffen".      Der Stadt Hannover wurde auferlegt, die dort beklagte Fahrradstraße entweder zu verbessern oder aufzuheben.    Damit sind die vorhandenen Fahrradstraßen derzeit ein Rechtsrisiko für Braunschweig.
Eine Zusammenfassung zentraler Aspekte des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Hannover zur Kleefelder Str. (VG Hannover 7A 5667/19) findet sich auch in dieser Anfrage des Ratsherren Kai Tegethoff aus dem Juli 2022.
Insgesamt sind derzeit 16 km als Fahrradstraße bzw. Fahrrad-Zone (Univiertel) ausgewiesen. Bis auf kürzeste Abschnitte sind sie reguläre, für den allgemeinen Kfz-Verkehr freigegebene Straßen, ähnlich T30-Zonen.

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