Der Radentscheid besteht aus zwei Teilen:
1) Dem Bürgerbegehren: Es werden Unterschriften für die 7 Ziele gesammelt.
2) Gibt es genügend Unterschriften, werden die 7 Ziele dem Stadtrat vorgelegt. Die Parteien im Stadtrat können sie beschließen oder ablehnen. Werden sie abgelehnt, kommt es zum Bürgerentscheid. Das bedeutet, dass alle Braunschweiger*innen über die Ziele abstimmen können.
Die Initiative Fahrradstadt Braunschweig hat das Bürgerbegehren “Radentscheid” am 20.02.2020 beim Oberbürgermeister angezeigt, zusammen mit dem Antrag auf eine rechtliche Zulässigkeitsprüfung vorab.
Nun passiert folgendes: Die Stadt, vertreten durch den Verwaltungsausschuss, prüft zuerst die formale, rechtliche Zulässigkeit. So kann später nichts mehr schiefgehen. Stellt die Stadt fest, dass das Bürgerebegehren rechtlich in Ordnung ist, beginnt die Frist für die 6-monatige Unterschriftensammlung, bei der mind. 10 112 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Braunschweiger*innen geleistet werden müssen. Unser Ziel sind 12 000 – 13 000 Unterschriften.
Danach werden die Unterschriften durch das Wahlamt geprüft und das Bürgerbegehren dem Rat vorgelegt, welcher dieses unmittelbar oder in wesentlichen Teilen beschließen kann. Tut er das nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid an der Wahlurne.